Zwei Versorgungen pro Jahr – aber nicht jederzeit
Für Maßeinlagen und Kompressionsstrümpfe übernehmen die Krankenkassen in der Regel zwei Versorgungen pro Zeitjahr. Wichtig: Nicht der Jahreswechsel zählt, sondern das Datum Deiner letzten Versorgung oder Abholung.
Immer mehr Krankenkassen – darunter AOK und Techniker Krankenkasse – achten darauf, dass die Fristen eingehalten werden.
- Zwischen zwei einzelnen Versorgungen müssen mindestens sechs Monate liegen.
- Bei einer Doppelversorgung ist die nächste Versorgung in der Regel erst nach zwölf Monaten möglich.
Wenn Du Fragen hast, sprich uns gerne an – wir helfen gerne weiter.

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