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Hast Du deinen Anspruch schon ausgeschöpft?© Huber Fußtechnologie

Zwei Versorgungen pro Jahr – aber nicht jederzeit

14. Oktober 2026/in Allgemein/von Dorian Simon

Für Maßeinlagen und Kompressionsstrümpfe übernehmen die Krankenkassen in der Regel zwei Versorgungen pro Zeitjahr. Wichtig: Nicht der Jahreswechsel zählt, sondern das Datum Deiner letzten Versorgung oder Abholung.

Immer mehr Krankenkassen – darunter AOK und Techniker Krankenkasse – achten darauf, dass die Fristen eingehalten werden.

  • Zwischen zwei einzelnen Versorgungen müssen mindestens sechs Monate liegen.
  • Bei einer Doppelversorgung ist die nächste Versorgung in der Regel erst nach zwölf Monaten möglich.

Wenn Du Fragen hast, sprich uns gerne an – wir helfen gerne weiter.

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Dienstag: 9:00 – 12:30 Uhr und 14:30 – 18:00 Uhr
Mittwoch: 9:00 – 13:00 Uhr
Donnerstag: 9:00 – 12:30 Uhr und 14:30 – 18:00 Uhr
Freitag: 9:00 – 12:30 Uhr und 14:30 – 18:00 Uhr
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